Barrierefreiheitserklärung

Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß BFSG

Die PRojekt Bau Rundholz GmbH ist gesetzlich nicht zur Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verpflichtet.

Das BFSG gilt grundsätzlich für Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie für Unternehmen, die digitale oder sonstige Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erbringen. Dabei sollen insbesondere digitale Angebote wie Websites, mobile Anwendungen, Buchungssysteme oder Zahlungsvorgänge barrierefrei gestaltet sein.

Ausgenommen vom Anwendungsbereich des BFSG sind jedoch Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen,

  • mit weniger als 10 Beschäftigten und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Da die PRojekt Bau Rundholz GmbH die genannten Kriterien eines Kleinstunternehmens erfüllt, besteht für uns derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote gemäß BFSG. Selbstverständlich sind wir dennoch bemüht, unsere Inhalte so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen unkompliziert weiter.

Kontakt

PRojekt Bau Rundholz GmbH
Oberste-Wilms-Strasse 15d
44309 Dortmund

Tel. 0231 - 56 22 55 - 36
Fax: 0231 - 56 22 55 66

Email: info@projekt-bau-rundholz.com
Internet: www.projekt-bau-rundholz.com